In content we trust!
Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) ist ein Medienunternehmen, das die Urheberrechte einer Vielzahl von internationalen und deutschen Filmproduzenten (z.B. viele Hollywood-Studios wie Warner Discovery, Sony, Constantin) und Filmverleihern (u.a. Filmwelt Verleihagentur) in Deutschland wahrnimmt. Die VEA ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der PEXCOM GmbH, die wiederum in einer exklusiven Partnerschaft mit der Filmbank Media (Filmbank Distributors Ltd., UK), einem Gemeinschaftsunternehmen von Warner Bros. Discovery, Sony Pictures Releasing und NT Digital Partners, zusammenarbeitet. Sollten Sie an einer Lizenzierung für Österreich interessiert sein, wenden Sie sich bitte an unser Partnerunternehmen, die „RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der Öffentlichen Aufführung / Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH“ in Wien.
Wir lizenzieren an Sie die „Öffentliche Wiedergabe“ in Hotels, Jugendeinrichtungen, Krankenhäusern, Vereinsheimen, Einzelhandelsfilialen, uvm.
LIZENZEN
Wann benötigen Sie eine Lizenz von uns?
Vereinfacht gesagt, immer dann, wenn Sie ein TV-Gerät in Ihrem Hotel, Krankenhaus, im Jugendzentrum usw. Ihren Gästen, Patienten, Kunden, Besuchern, Bewohnern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen. Wir stellen durch unsere Lizenzen an Sie sicher, dass das Zeigen der vielen Filme der Studios und Verleiher über die TV-Geräte für die von uns vertretenen Rechte auch erlaubt ist und Sie hierbei auf der rechtlich „sicheren Seite“ stehen. Eine Nutzung ohne Lizenz ist eine Urheberrechtsverletzung und kann unangenehme rechtliche Folgen haben (Schadensersatz etc.).
Mit unserer „Programmlizenz“ dürfen Sie für den lizenzierten Zeitraum unbegrenzt die Filme unserer Partner über die TV-Geräte in Ihrer Institution zeigen. Insgesamt vertreten wir bei wachsendem Anteil aktuell rund 60 Prozent aller in Deutschland relevanter Filme (Quelle: Comscore, Betrachtungszeitraum 05.01.2023 – 03.01.2024). Eine vollständige Liste der Filme findet sich hier; wir aktualisieren diese Liste ständig und übersende Ihnen diese auch gerne.
Warum ist das so?
Filme, Serien und Dokumentationen sind mehrfach urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte dienen dazu, den vielen Kreativen, die an den Filmen und Serien mitgewirkt haben (Regisseure, Schauspieler, Drehbuchautoren usw.), eine Lebensgrundlage durch die entgeltliche Lizenzierung dieser Rechte zu sichern. Das gilt auch für den ganzen Film, der sich aus allen Einzelwerken zusammensetzt. Wer seinen Gästen, Kunden, Bewohnern, Patienten, etc. diesen Film über TV-Geräte, live (über lineares TV) oder „on demand“ (z.B. von einem Streaming-Dienst oder von einer DVD/Blu-ray) zugänglich macht bzw. öffentlich wiedergibt, braucht dazu die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber; und diese dürfen wir in Form der „VEA Programmlizenzen“ erteilen. Geregelt ist das im deutschen Urheberrechtsgesetz, § 22 UrhG.